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BFH Urteil v. - IV R 260/84 BStBl 1986 II S. 518

Gesetze: EStG § 12 Nr. 4EStG § 52 Abs. 19a (i.d.F. des EStÄndG vom BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, 401)

Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß durch Gesetz vom (BGBl I 1984, 1006) der Abzug von Geldauflagen gemäß § 153a StPO als Betriebsausgaben auch mit Wirkung für die Vergangenheit ausgeschlossen worden ist; das Gesetz kodifizierte damit lediglich eine bereits bestehende Rechtsüberzeugung.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 518
BFHE S. 411 Nr. 146,
MAAAA-97924

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BFH, Urteil v. 14.04.1986 - IV R 260/84

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