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BFH Urteil v. - IV R 21/97 BStBl 2000 II S. 116

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1HGB § 247 Abs. 1HGB § 249 Abs. 1

Leitsatz

Für betriebliche Zuwendungen, die nur unter einer noch nicht eingetretenen Bedingung zurückzuzahlen sind, ist unabhängig davon, ob das Rechtsverhältnis als auflösend oder aufschiebend bedingte Liquiditätshilfe oder als bedingt erlaßbarer Zuschuß anzusehen ist, eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 116
BFH/NV 1999 S. 870
DAAAA-97496

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BFH, Urteil v. 17.12.1998 - IV R 21/97

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