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BFH Urteil v. - IX R 70/95

Aufwendungen für Umgestaltung wegen zukünftiger Selbstnutzung der Wohnung keine nachträglichen Werbungskosten bei V+V-Einkünften

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wird mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die Klägerin erwarb im Jahre 1983 eine Eigentumswohnung und vermietete diese. Nach dem Auszug des Mieters (September 1990) renovierte die Klägerin die während der Vermietung reparaturbedürftig gewordene - von Oktober 1990 bis zum 31. März 1991 leerstehende - Wohnung und bezog sie ab 1. April 1991 mit ihrem Ehemann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 850
BFH/NV 1997 S. 850 Nr. -1
VAAAA-97370

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BFH, Urteil v. 29.07.1997 - IX R 70/95 -nv-

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