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BGH Urteil v. - 3 StR 10/87

Gesetze: AO § 371

Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung; Tatentdeckung

Leitsatz

1. Die auf Einzelakte einer fortgesetzten Tat beschränkte Selbstanzeige ist möglich (Bestätigung des , NJW S. 2293).

2. Die Tatentdeckung in bezug auf einzelne Teilakte steht der Wirksamkeit der Selbstanzeige in bezug auf andere, nicht entdeckte Teilakte der Fortsetzungstat nicht entgegen. Die "Sperren" des § 371 Abs. 2 AO sind, dem Gesetzeszweck entsprechend, eng auszulegen.

3. Unter Tat i.S. des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ist grundsätzlich die Einzelhandlung (unrichtige Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr) zu verstehen und nicht die durch den Fortsetzungszusammenhang geschaffene rechtliche Handlungseinheit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAA-96840

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BGH, Urteil v. 12.08.1987 - 3 StR 10/87 -nv-

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