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BFH Urteil v. - VIII R 9/98 BStBl 1999 II S. 817

Gesetze: EStG § 17

1. Zahlungen aufgrund einer Bürgschaftsinanspruchnahme können zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. von § 17 EStG führen, wenn und soweit die Übernahme der Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter hat 2. Zur steuerlichen Behandlung der Verlängerung einer bereits eigenkapitalersetzend gewordenen Bürgschaft nach Ausscheiden des Gesellschafters

Leitsatz

1. Zahlungen aufgrund einer Bürgschaftsinanspruchnahme können zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. von § 17 EStG führen, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind. Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist nur dann gegeben, wenn und insoweit die Übernahme der Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter hat. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis kann nicht allein aus der Unentgeltlichkeit einer Bürgschaftsübernahme gefolgert werden.

2. Verlängert der Gesellschafter nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft eine zuvor übernommene und bereits eigenkapitalersetzend gewordene Bürgschaft und besteht die Krise der Gesellschaft auch noch nach seinem Ausscheiden fort, so können Zahlungen aufgrund der späteren Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. von § 17 EStG führen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 817
BFH/NV 2000 S. 262 Nr. 2
INF 2000 S. 27 Nr. 1
KAAAA-96675

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BFH, Urteil v. 06.07.1999 - VIII R 9/98

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