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BFH Urteil v. - V R 44/98 BStBl 1999 II S. 749

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3AO 1977 § 231 Abs. 1 Satz 2

Die Zahlungsverjährung wird nur dann durch Aussetzung der Vollziehung unterbrochen, wenn die Aussetzungsverfügung wirksam bekanntgegeben wurde

Leitsatz

Die Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Aussetzung der Vollziehung setzt eine wirksame Aussetzung der Vollziehung voraus. Allein die Absendung des mit der Unterbrechungshandlung verbundenen Verwaltungsakts genügt nicht, um die Zahlungsverjährung zu unterbrechen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 749
DB 2000 S. 460 Nr. 9
SAAAA-96655

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BFH, Urteil v. 22.07.1999 - V R 44/98

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