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BFH Urteil v. - II R 70/97 BStBl 1999 II S. 742

Gesetze: ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 10

Die Einräumung des unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Kapitallebensversicherung unterliegt als solche nicht der Schenkungsteuer, sondern erst die zur Auszahlung gelangte Versicherungsleistung

Leitsatz

Räumt ein Versicherungsnehmer einem Dritten unwiderruflich das Bezugsrecht aus einer Kapitallebensversicherung ein und erhält der Begünstigte bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistungen, unterliegt die Einräumung des Bezugsrechts als solche nicht der Schenkungsteuer. Zuwendungsgegenstand ist in diesen Fällen vielmehr (erst) die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 742
BFH/NV 2000 S. 145 Nr. 1
YAAAA-96653

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BFH, Urteil v. 30.06.1999 - II R 70/97

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