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BFH Urteil v. - V R 10/98 BStBl 1999 II S. 686

Gesetze: UStG § 4 Nr. 11HGB §§ 84 ff.

Der Bezirksdirektor einer Bausparkasse, dessen Tätigkeit unentbehrliche Voraussetzung für die Tätigkeit der ihm unterstellten Vertreter ist, kann Bausparkassenvertreter i. S. des § 4 Nr. 11 UStG sein

Leitsatz

Der Bezirksdirektor einer Bausparkasse, die den Vertrieb ihrer Dienstleistungen so organisiert hat, daß die Tätigkeit des Bezirksdirektors unentbehrliche Voraussetzung für das Arbeiten der ihm unterstellten Vertreter und daher mitursächlich für die von ihnen vermittelten Abschlüsse ist, kann Bausparkassenvertreter i. S. des § 4 Nr 11 UStG sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 686
VAAAA-96628

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BFH, Urteil v. 10.06.1999 - V R 10/98

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