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BFH Urteil v. - IX R 29/96 BStBl 1999 II S. 680

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1

Schuldzinsenabzug bei Baudarlehen für die Herstellung eines einheitlich abgerechneten Gebäudes mit zwei Eigentumswohnungen, von denen eine vermietet, die andere selbstgenutzt wird

Leitsatz

Finanziert der Steuerpflichtige die Errichtung eines Gebäudes mit zwei Wohneinheiten (Eigentumswohnungen), das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen und hat er die Herstellungskosten einheitlich abgerechnet, ohne die auf den vermieteten Gebäudeteil entfallenden Kosten gesondert auszuweisen, sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar. Maßgebend ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 680
RAAAA-96625

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 27.10.1998 - IX R 29/96

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