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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1898/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Steuerliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) und seiner Trägerkörperschaft

Leitsatz

Miet- und Pachtverträge zwischen einer Gemeinde und ihrem BgA können dann der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Gegenstand des Miet- und Pachtvertrages bei dem BgA eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Die Nichtanerkennung führt dazu, dass die Pachtzahlungen keine Betriebsausgaben darstellen und deshalb als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren sind (vgl. v. BStBl 1984 II S. 496).

Für die Frage, ob eine wesentliche Betriebsgrundlage vorliegt, gilt ausschließlich die funktionale Betrachtungsweise.

Fundstelle(n):
VAAAB-12066

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.11.2000 - 2 K 1898/99

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