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BFH Urteil v. - I R 71/95 BStBl 1999 II S. 35

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2BGB § 181GmbHG § 35 Abs. 4

Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, wenn die Befreiung nach Abschluß des In-Sich-Geschäftes in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird

Leitsatz

Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist rechtswirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die Befreiung nach Abschluß von In-sich-Geschäften in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird. Die In-sich-Geschäfte sind dann als nachträglich genehmigt anzusehen. Das steuerrechtliche Rückwirkungsverbot steht dem nicht entgegen, vorausgesetzt, den In-sich-Geschäften liegen klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen zugrunde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 35
BFH/NV 1997 S. 63 Nr. -1
XAAAA-96487

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BFH, Urteil v. 23.10.1996 - I R 71/95

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