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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 78/01 EFG 2004 S. 685

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2BGB § 611BGB § 612.

Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht durchgeführter Gehaltsvereinbarung

Leitsatz

1. Wird das monatliche Gehalt in einem Gesamtbetrag zum Jahresende oder erst nach Jahren ausgezahlt, indiziert dies die mangelnde Ernsthaftigkeit und kommt eine vGA an die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer in Betracht.

2. Die mangelnde tatsächliche Durchführung führt jedoch der Höhe nach nur insoweit zur vGA, wie die Zahlungen sonst übliche dienstvertragliche Mindestansprüche übersteigen (Rspr.-Fortentwicklung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 644 Nr. 11
EFG 2004 S. 685
EFG 2004 S. 685 Nr. 9
INF 2004 S. 249 Nr. 7
KÖSDI 2004 S. 14249 Nr. 7
UAAAB-17146

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2003 - III 78/01

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