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BFH Urteil v. - VI B 221/98 BStBl 1999 II S. 140

Gesetze: EStG § 31EStG § 62 Abs. 2 Satz 1BKGG § 1 Abs. 3SGB X § 34 Abs. 3

Zur Frage der Wirkung von Zusicherungen der Familienkasse, die sie vor ihrer Geltung als Finanzbehörde gegeben hat, wenn eine Bindung bereits vor 1996 entfallen ist

Leitsatz

Es kann dahinstehen, wie Zusicherungen der Familienkasse, die sie vor ihrer Geltung als Finanzbehörde gegeben hat, bei Durchführung des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) zu beurteilen sind, wenn eine Bindung bereits vor 1996 entfallen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 140
LAAAA-96400

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 18.12.1998 - VI B 221/98

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