Zur Berücksichtigung der Kostenmiete bei der Aufstellung der Mietspiegel
Leitsatz
1. Stehen keine anderen Schätzungsgrundlagen zur Verfügung, darf das FA bei der Aufstellung der sog. Mietspiegel als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde (,,Kostenmiete'').
2. Bei der Schätzung der ,,Kostenmiete'' für freifinanzierten Wohnungsbau kann von einem Kostenfaktor von 7 v. H. ausgegangen werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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