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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 307/16 EFG 2020 S. 1591 Nr. 21

Gesetze: BewG § 79 Abs 1 S 1; BewG § 79 Abs 5; BVO 2 § 42 Abs 4 Nr 4

Einstufung als Einfamilienhaus trotz gewerblicher Mitbenutzung - Tatsächliche Nutzung für den Mietspiegelansatz maßgeblich

Leitsatz

  1. Die Grundstückart ”Einfamilienhaus“ kann trotz gewerblicher Mitbenutzung vorliegen, wenn diese die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt.

  2. Bei der Vermietung für gewerbliche Zwecke sind die Mietspiegelwerte für gewerblich genutzte Räume anzusetzen, auch wenn das Gebäude als ”Einfamilienhaus“ einzustufen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1591 Nr. 21
ErbStB 2020 S. 318 Nr. 11
TAAAH-57573

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 06.09.2018 - 1 K 307/16

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