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BFH Urteil v. - V R 62/94 BStBl 1996 II S. 662

Gesetze: UStG 1980 § 13 Abs. 1UStG 1980 § 16 Abs. 1, 2AO 1977 § 233a Abs. 2 Satz 1

Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO in dem Zeitpunkt, in dem sie nach § 16 Abs. 1 und 2 UStG berechenbar ist. Der Zinslauf beginnt deshalb mit Ablauf von fünfzehn Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres

Leitsatz

Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 (Beginn des Zinslaufs) in dem Zeitpunkt, in dem sie nach § 16 Abs. 1 und 2 UStG 1980 berechenbar ist. Dieser Zeitpunkt ist das Ende des Besteuerungszeitraums, mithin des Kalenderjahres.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 662
BFH/NV 1996 S. 358 Nr. 12
GAAAA-95703

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BFH, Urteil v. 09.05.1996 - V R 62/94

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