Wird bei Zusammenveranlagung der Erstattungsanspruch nur eines Ehegatten gepfändet, kann das Finanzamt den irrtümlich ausgezahlten, auf den anderen Ehegatten entfallenden Erstattungsbetrag vom Pfändungsgläubiger zurückfordern
Leitsatz
Zahlt das FA bei der Zusammenveranlagung aufgrund des gegenüber einem Ehegatten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch den auf den anderen Ehegatten entfallenden Einkommensteuererstattungsbetrag an den Pfändungsgläubiger aus, so kann es von diesem die Rückzahlung dieses Betrages verlangen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 436 BFH/NV 1996 S. 157 Nr. 7 BAAAA-95599
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