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BFH Urteil v. - XI R 36/95 BStBl 1996 II S. 399

Gesetze: AO 1977 § 125AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2UStG § 10 Abs. 1EGV Art. 177

1. Keine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuer-Bescheide im Hinblick auf das (BStBl II 1994, 548) mittels der sog. Emmott'schen Fristenhemmung 2. EuGH-Urteil kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Im Hinblick auf das (EuGHE 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548), demzufolge bei Geldspielgeräten der Teil der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, kommt eine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuer-Bescheide nicht in Betracht.

Die sog. Emmott'sche Fristenhemmung setzt voraus, daß die entsprechende Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden und die Geltendmachung des Anspruchs unzumutbar erschwert oder versperrt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 399
BFH/NV 1996 S. 193 Nr. 8
KAAAA-95583

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BFH, Urteil v. 21.03.1996 - XI R 36/95

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