Gesetze: AO 1977 § 125AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2UStG § 10 Abs. 1EGV Art. 177
1. Keine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuer-Bescheide im Hinblick auf das (BStBl II 1994, 548) mittels der sog. Emmott'schen Fristenhemmung 2. EuGH-Urteil kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
Leitsatz
Im Hinblick auf das (EuGHE 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548), demzufolge bei Geldspielgeräten der Teil der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, kommt eine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuer-Bescheide nicht in Betracht.
Die sog. Emmott'sche Fristenhemmung setzt voraus, daß die entsprechende Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden und die Geltendmachung des Anspruchs unzumutbar erschwert oder versperrt war.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 399 BFH/NV 1996 S. 193 Nr. 8 KAAAA-95583
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.