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BFH Urteil v. - II R 92/92 BStBl 1995 II S. 609

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 2GrEStG 1983 § 3 Nr. 2ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nrn. 1 und 9BGB § 45 Abs. 1 und 3

1. Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG beim Übergang von Vereinsvermögen im Zuge der Liquidation auf anfallsberechtigte Mitglieder oder Nichtmitglieder - 2. Schenkungsteuer bei Auflösung eines Vereins

Leitsatz

Der Übergang von Vereinsvermögen im Zuge der Liquidation auf solche anfallsberechtigte Personen, die keine Vereinsmitglieder sind, unterliegt nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 der Schenkungsteuer. Sind die Vereinsmitglieder selbst entweder nach § 45 Abs. 1 BGB kraft satzungsmäßiger Bestimmung oder aufgrund des § 45 Abs. 3 BGB zu gleichen Teilen anfallsberechtigt, unterliegt der Übergang des Vereinsvermögens auf die Vereinsmitglieder nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 der Schenkungsteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 609
BFH/NV 1995 S. 76 Nr. 10
DAAAA-95315

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BFH, Urteil v. 14.06.1995 - II R 92/92

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