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BFH Urteil v. - III R 37/93 BStBl 1995 II S. 527

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 Satz 3EStG § 3 Nr 67BErzGG §§ 8, 9

Erziehungsgeld nach dem BErzGG gehört nicht zu den nach § 33a Abs. 1 Satz 3 ESTG anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers

Leitsatz

Das Erziehungsgeld nach dem BErzGG gehört nicht zu den gemäß § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG anrechenbaren anderen Bezügen der Unterhaltsempfänger

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 527
BFH/NV 1995 S. 26 Nr. 4
HAAAA-95276

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BFH, Urteil v. 24.11.1994 - III R 37/93

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