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BFH Urteil v. - IX R 101/90 BStBl 1994 II S. 660

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1FGO § 76 Abs. 1FGO § 96 Abs. 2FGO § 119 Nr. 3VGFGEntlG Art. 3 § 5EStG § 7 Abs. 4WertV § 3 Abs. 2 Satz 1WertV §§ 15 bis 20

Keine Berechtigung des FG, die Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die Kosten abzulehnen

Leitsatz

Die Berechtigung des FG nach Art. 3 § 5 Satz 1 VGFGEntlG, in bestimmten Fällen sein Verfahren nach billigem Ermessen zu bestimmen, erlaubt nicht, einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der Begründung abzulehnen, die hierfür zu erwartenden Kosten stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum geringen Streitwert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 660
BFH/NV 1994 S. 64 Nr. 9
YAAAA-94952

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BFH, Urteil v. 12.04.1994 - IX R 101/90

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