Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 3EStG § 24 Nr. 3EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a
Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für Nutzungsvergütungen i. S. des § 24 Nr. 3 EStG, die für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden
Leitsatz
Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für Nutzungsvergütungen i. S. des § 24 Nr. 3 EStG, die für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden. Nicht begünstigt sind Nutzungsvergütungen, die in einem Einmalbetrag für einen drei Jahre übersteigenden Nutzungszeitraum gezahlt werden und von denen ein Teilbetrag auf einen Nachzahlungszeitraum von weniger als drei Jahren und die im übrigen auf den zukünftigen Nutzungszeitraum entfallen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 640 BFH/NV 1994 S. 63 Nr. 9 ZAAAA-94943
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