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BFH Urteil v. - I R 57/93 BStBl 1994 II S. 377

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 4

1. Abgrenzung einer Außenprüfungshandlung von einer Einzelermittlungsmaßnahme 2. Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO, wenn die tatsächliche Prüfungshandlung einer ergänzenden Prüfungsanordnung vorausgeht und diese Ergänzung vor Ablauf der Festsetzungsfrist erfolgt (Abgrenzung zu ) 3. Die Ablaufhemmung umfaßt die jeweils geprüfte Steuer, nicht nur die geprüften Sachverhalte

Leitsatz

1. Zur Abgrenzung einer Außenprüfungshandlung von einer Einzelermittlungsmaßnahme.

2. Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist auch dann gehemmt, wenn die tatsächliche Prüfungshandlung dem Erlaß einer Ergänzung der Betriebsprüfungsanordnung vorausgeht und die Betriebsprüfungsanordnung vor Ablauf der Festsetzungsfrist ergänzt wird (Abgrenzung zu , BFHE 172, 393, BStBl II 1994, 375).

3. Die Ablaufhemmung umfaßt die jeweils geprüfte Steuer, nicht nur die geprüften Sachverhalte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:








Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






























Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 377
BFH/NV 1994 S. 41 Nr. 6
NAAAA-94827

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 02.02.1994 - I R 57/93

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