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BFH Urteil v. - II R 118/89 BStBl 1994 II S. 216

Gesetze: BewG 1965 § 105 Abs. 1BGB § 31

- Kein Abzug hinterzogener Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der Steuerverkürzung als Betriebsschulden - Steuerhinterziehungen bei einer Personengesellschaft

Leitsatz

1. Hinterzogene Betriebssteuern können bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an Stichtagen vor der Aufdeckung der Steuerverkürzung grundsätzlich (mangels wirtschaftlicher Belastung) nicht als Betriebsschulden abgezogen werden (Anschluß an BFH-Urteile in BFHE 105, 405, BStBl II 1972, 524, und BFHE 117, 263, BStBl II 1976, 87).

2. Steuerhinterziehungen durch einen von mehreren Gesellschaftern einer OHG zugunsten der Gesellschaft sind nach dem in § 31 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken der Personengesellschaft (Gesamthand) zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 216
BFH/NV 1994 S. 18 Nr. 3
YAAAA-94751

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BFH, Urteil v. 08.12.1993 - II R 118/89

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