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BFH Urteil v. - VIII R 68/90 BStBl 1993 II S. 825

Gesetze: AO 1977 § 41 Abs. 1EStG §§ 8, 20BGB §§ 818, 2287

Kapitalertrag nach §§ 8, 20 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der vermeintliche zivilrechtliche Zinsanspruch dem Grunde oder der Höhe nach nicht besteht

Leitsatz

Wird ein Betrag nach Auffassung der Beteiligten als Ertrag des Kapitals (Zins) gezahlt, dann kann die Zahlung beim Empfänger auch dann zu Einnahmen gemäß §§ 8 und 20 EStG führen, wenn der vermeintliche zivilrechtliche Zinsanspruch dem Grunde oder der Höhe nach nicht besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 825
BFH/NV 1993 S. 75 Nr. 12
JAAAA-94662

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BFH, Urteil v. 06.04.1993 - VIII R 68/90

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