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BFH Urteil v. - VIII R 41/92 BStBl 1994 II S. 228

Gesetze: EStG 1984 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1EStG 1984 § 20 Abs. 1 Nr. 8

Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen Vergleich, in dem strittiger Geldbetrag mit der Maßgabe verteilt wurde, daß durch späteres Urteil sich ergebende Überzahlung zu verzinsen sei

Leitsatz

Zum Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für einen landgerichtlichen Zwischenvergleich, in dem der unter den Prozeßparteien strittige, beim Amtsgericht hinterlegte Geldbetrag zur Erzielung höherer Einkünfte aus Kapitalvermögen vorläufig mit der Maßgabe verteilt wurde, daß eine sich durch das spätere Urteil ergebende Überzahlung zu verzinsen sei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 228
BFH/NV 1994 S. 25 Nr. 4
GAAAA-94757

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BFH, Urteil v. 13.07.1993 - VIII R 41/92

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