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BFH Urteil v. - VIII B 11/92 BStBl 1993 II S. 665

Gesetze: EStG § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3

Kein erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG bei Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach § 172 Abs. 2 HGB

Leitsatz

Der erweiterte Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG kommt nicht in Betracht, wenn sich die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nicht aus § 171 Abs. 1 HGB, sondern aus § 172 Abs. 2 HGB ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 665
BFH/NV 1993 S. 63 Nr. 10
BAAAA-94588

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BFH, Urteil v. 28.05.1993 - VIII B 11/92

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