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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 6 K 1479/09 EFG 2015 S. 31 Nr. 1

Gesetze: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2EStG § 24 Nr. 1 Buchst. aEStG § 3 Nr. 1EStG § 3 Nr. 2EStG § 3 Nr. 2aEStG § 3 Nr. 2bEStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 BNatO § 113 Abs. 3

Von Notarkasse an Notar in strukturschwachem Gebiet gezahlte Einkommensergänzung weder steuerfrei noch tarifbegünstigt

Leitsatz

Hat eine Ländernotarkasse in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe aus § 113 Abs. 3 BNotO nach ihrer Satzung einem Mitglied eine sogenannte Einkommensergänzung zum Berufseinkommen eines Richters gezahlt, um eine ausreichende Versorgung auch an einer Notarstelle sicherzustellen, an der ansonsten kein ausreichendes Einkommen erzielt wird, so ist diese Einkommensergänzung für den Notar weder nach § 3 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 2a oder Nr. 2b EStG steuerfrei noch stellt sie eine tarifbegünstigte Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dar.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 31 Nr. 1
OAAAE-79844

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2014 - 6 K 1479/09

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