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BFH Urteil v. - II R 33/89 BStBl 1992 II S. 990

Gesetze: BewG 1965 § 13 Abs. 1, 3BewG 1965 § 92 Abs. 5

Zinssatz von 5,5 v. H. in § 13 Abs. 1 Satz 2 BewG ist für die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen verbindlich

Leitsatz

Der Kapitalwert wiederkehrender Leistungen von bestimmter Dauer (hier: Erbbauzinsansprüche) kann nicht unter Zugrundelegung eines anderen als des in § 13 Abs. 1 Satz 2 BewG vorgesehenen Zinssatzes von 5,5 v.H. ermittelt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 990
BFH/NV 1992 S. 74 Nr. 11
HAAAA-94320

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BFH, Urteil v. 27.05.1992 - II R 33/89

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