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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 235/19

Gesetze: BewG § 12 Abs. 3, BewG

Keine Abzinsung des kapitalisierten Erbbauzinses bei frühzeitiger Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz

Wird ein Erbbaurecht vorzeitig verlängert, ist der zwecks Ermittlung der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungsjähre (hier 2071 ff.) nicht gemäß § 12 Abs. 3 BewG auf den Zeitpunkt der Verlängerung (hier im Jahr 2018) abzuzinsen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2022 S. 332 Nr. 11
ErbStB 2022 S. 332 Nr. 11
HAAAJ-19196

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 30.09.2020 - 5 K 235/19

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