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BFH Urteil v. - V R 56/89 BStBl 1992 II S. 859

Gesetze: AO 1977 § 42UStG 1980 § 2 Abs. 1UStG 1980 § 15 Abs. 1UStG 1980 § 19 Abs. 3 a. F.

Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG a. F. bei Vermietung eines Kfz zwischen Ehegatten

Leitsatz

Erwarb ein Ehegatte ein Kfz und vermietete er es seinem zum Vorsteuerabzug berechtigten Ehegatten für dessen Unternehmen, so war diese Gestaltung nicht deswegen unangemessen i. S. des § 42 AO 1977, weil der "vorgeschaltete" Ehegatte den Steuerabzugsbetrag nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 a.F. in Anspruch nehmen konnte (Bestätigung der Entscheidung in BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 859
BFH/NV 1992 S. 66 Nr. 10
TAAAA-94261

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.05.1992 - V R 56/89

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