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BFH Urteil v. - X R 89/90 BStBl 1992 II S. 295

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1

Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger

Leitsatz

Dem Einzelrechtsnachfolger, der ein unentgeltlich erworbenes Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt, steht die Steuerbegünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG grundsätzlich nur zu, wenn er nach Eigentumsübergang eigene Herstellungskosten für die eigengenutzte Wohnung aufwendet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers für das Gebäude und die (hälftigen) Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers für den Grund und Boden kann er nicht in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einbeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 295
BFH/NV 1992 S. 28 Nr. 5
ZAAAA-94006

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BFH, Urteil v. 04.12.1991 - X R 89/90

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