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BFH Urteil v. - II R 7/88 BStBl 1992 II S. 202

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983 § 5GrEStG 1983 § 13 Nr. 1AO 1977 § 42AO 1977 § 122 Abs. 1 und 2

Die Besteuerung der Grundstücksübertragung auf eine Gesamthand - unter Versagung der Steuerbefreiung nach § 5 GrEStG - steht der Besteuerung bei nachfolgendem vollständigem Wechsel im Personenstand der Gesellschaft nach § 42 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht entgegen

Leitsatz

1. Bringen die Gesellschafter einer GbR ihre Miteigentumsanteile (Bruchteilseigentum) an den der GbR dienenden Grundstücken in das Gesellschaftsvermögen - zur gesamten Hand - ein und findet anschließend ein vollständiger Wechsel der Gesellschafter statt, so steht die Besteuerung der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand - unter Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 5 GrEStG 1983 - der Besteuerung des nachfolgenden Wechsels im Personenstand der Gesellschaft gemäß § 42 AO 1977 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 nicht entgegen.

2. Zu der von den Finanzbehörden und den FG vorzunehmenden Sachverhaltsermittlung bei der Prüfung, ob ein Wechsel im Personenstand einer nur Grundstücke haltenden Personengesellschaft gemäß § 42 AO 1977 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 202
BFH/NV 1992 S. 17 Nr. 3
ZAAAA-93958

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BFH, Urteil v. 13.11.1991 - II R 7/88

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