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BFH Urteil v. - I R 8/88 BStBl 1992 II S. 101

Gesetze: AO 1977 § 14AO 1977 § 65AO 1977 i. d. F. vor dem Vereinsförderungsgesetz vom § 64AO 1977 i. d. F. vor dem Vereinsförderungsgesetz vom § 68 Nr. 7bKStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 9

Entgeltliche Gestattung von Bandenwerbung in Sportstätten ist steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Leitsatz

Ein gemeinnütziger Verein unterhält mit der entgeltlichen Gestattung von Bandenwerbung in seinen Sportstätten einen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. *)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 101
BFH/NV 1991 S. 49 Nr. 8
XAAAA-93895

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BFH, Urteil v. 13.03.1991 - I R 8/88

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