Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch entgeltliche
Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes
Körperschaftsteuer 1994–1996 und Gewerbesteuermessbescheide
1994–1996
Leitsatz
Die entgeltliche
Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes (hier:
eines Magnetresonanztomographen) einschließlich der
Zurverfügungstellung qualifizierten, medizinisch-technischen Personals
durch ein gemeinnütziges Krankenhaus an eine ärztliche
Praxisgemeinschaft erfolgt nicht im Rahmen eines Zweckbetriebes, sondern wird
im Rahmen eines von der Steuerbefreiung ausgenommenen wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes erbracht.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1745 EFG 2004 S. 1745 Nr. 23 JAAAB-26440
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.06.2004 - 1 K 729/01