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BFH Urteil v. - VII R 103/88 BStBl 1990 II S. 520

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2EStG § 38 Abs. 3 Satz 1BGB §§ 135, 136, 812 Abs. 1 Satz 2ZPO § 829 Abs. 1ZPO § 835

1. Zur Rückforderung einer durch das FA nach Pfändung und Überweisung irrtümlich geleisteten Zahlung gem. § 37 Abs. 2 AO 2. Zur Aufteilung des Lohnsteuererstattungsanspruchs bei Vollstreckung gegen nur einen Ehegatten

Leitsatz

1. Hat das FA an den Steuerpflichtigen aufgrund eines Einkommensteuererstattungsanspruchs geleistet, obwohl der Erstattungsanspruch zuvor gepfändet und dem Vollstreckungsgläubiger zur Einziehung überwiesen war, so kann es die irrtümlich erbrachte Zahlung nach § 37 Abs. 2 AO 1977 zurückverlangen.

2. Richtet sich die Vollstreckung bei zusammenveranlagten Eheleuten, die beide dem Lohnsteuerabzug unterliegen, nur gegen einen der Ehegatten, so ist eine Aufteilung der Steuererstattung im Verhältnis der bei den Ehegatten einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 520
BFH/NV 1990 S. 49 Nr. 7
CAAAA-93260

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BFH, Urteil v. 01.03.1990 - VII R 103/88

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