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BFH Urteil v. - IV R 8/89 BStBl 1990 II S. 428

Gesetze: EStDV § 7EStG §§ 14, 16 Abs. 3 Satz 1

Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H. der landwirtschaftlichen Fläche

Leitsatz

Überträgt ein Landwirt seinen Betrieb unentgeltlich auf seinen Sohn, behält aber 18 v.H. der landwirtschaftlichen Fläche zurück und überführt sie ins Privatvermögen, so liegt keine Betriebsübertragung im ganzen, sondern eine Betriebsaufgabe vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn die zurückbehaltene Fläche gegenüber der übertragenen der Bonität nach annähernd gleichwertig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 428
BFH/NV 1990 S. 35 Nr. 5
BAAAA-93217

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BFH, Urteil v. 01.02.1990 - IV R 8/89

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