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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9188/97 EFG 2002 S. 1204

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, AO § 367 Abs. 2 Satz 2, EStG § 14, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 11, EStG § 24

Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender Steuerfestsetzung / Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebsaufgabe- / Betriebsveräußerungsgewinns

Leitsatz

1. Die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind erfüllt, wenn ein Steuerpflichtiger beantragt, den in einem Steuerbescheid erfassten Betriebsaufgabegewinn zu mindern, das Finanzamt daraufhin den gesamten Betriebsaufgabegewinn des betreffenden Veranlagungszeitraums unberücksichtigt lässt und diesen in einem nach § 174 Abs. 4 AO geänderten Steuerbescheid des folgenden Veranlagungszeitraums erfasst.

2. Zur zeitlichen Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerungsgewinns, wenn die Betriebsaufgabe zum 31. 12. des Jahres - unter Überführung des Betriebsgrundstückes in das Privatvermögen - erklärt wurde, aber bereits zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag über den Verkauf des Grundstücks geschlossen war, der einen späteren Übergang vorsah.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1204
EFG 2002 S. 1204 Nr. 19
HAAAB-06762

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 04.09.2000 - 9 K 9188/97

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