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BFH Urteil v. - VII R 60/89 BStBl 1990 II S. 1071

Gesetze: FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5FGO § 119 Abs. 6

Ersetzung der Entscheidungsgründe durch Bezugnahme auf andere bei Beginn der Revisionsfrist nicht zugängliche Entscheidung absoluter Revisionsgrund

Leitsatz

Es ist ein absoluter Revisionsgrund, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts durch die Bezugnahme auf eine von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1071
BFH/NV 1990 S. 91 Nr. 12
WAAAA-93061

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 31.07.1990 - VII R 60/89

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