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BFH Urteil v. - VIII R 166/84 BStBl 1989 II S. 758

Gesetze: EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2

Schenkweise als Kommanditisten in eine Kommanditgesellschaft aufgenommene minderjährige Kinder als Mitunternehmer

Leitsatz

1. Nicht nur bei Familienpersonengesellschaften, bei denen minderjährigen Kindern Kommanditanteile schenkweise zugewendet worden sind, sondern bei jeder KG ist die Mitunternehmereigenschaft eines Kommanditisten nur dann zu bejahen, wenn er nach dem Gesellschaftsvertrag und der tatsächlichen Durchführung zumindest eine Stellung hat, die nicht wesentlich hinter derjenigen zurückbleibt, die handelsrechtlich das Bild eines Kommanditisten bestimmt.

2. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Kommanditist eine Stellung im vorstehend bezeichneten Sinn hat, kommt dem Umstand, daß der betreffende Kommanditist nicht gegen seinen Willen durch Kündigung zum Buchwert aus der KG hinausgedrängt werden kann, eine besondere Bedeutung zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 758
ZAAAA-92947

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 10.11.1987 - VIII R 166/84

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