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BFH Urteil v. - I R 73/85 BStBl 1989 II S. 522

Gesetze: KStG 1977 §§ 8 Abs. 3 Satz 2, 27

Zusammenrechnung der Anteile von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft nur bei konkreten Anhaltspunkten für gleichgerichtete Interesssen

Leitsatz

1. Die Anteile (Stimmrechte) von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft können bei der Beurteilung einer beherrschenden Stellung nur dann zusammengerechnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für gleichgerichtete Interessen der Eheleute bestehen (Anschluß an , BFH/NV 1986, 490).

2. Ist für Ausschüttungen die Ausschüttungsbelastung herzustellen (§ 27 KStG 1977), so kann das Revisionsgericht die Rechtmäßigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids abschließend nur prüfen, wenn das FG die für die Ausschüttungsbelastung maßgebenden Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals festgestellt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 522
BFH/NV 1989 S. 24 Nr. 6
LAAAA-92862

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BFH, Urteil v. 01.02.1989 - I R 73/85

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