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BFH Beschluss v. - V B 46/80 BStBl 1983 II S. 389

Gesetze: UStG 1967 § 17BGB §§ 397, 398, 364

Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem Einforderungsverzicht des Gläubigers

Leitsatz

Sichert der Gläubiger dem Schuldner vertraglich zu, er werde seine Forderung nur noch im Umfang eines festgelegten Nachbesserungsfalles geltend machen, tritt wegen vereinbarten Einforderungsverzichts des Gläubigers (pactum de non petendo) Uneinbringlichkeit i.S. des § 17 Abs. 2 UStG 1967 ein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 389
CAAAA-91828

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 10.03.1983 - V B 46/80

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