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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 131/00 EFG 2002 S. 1266 Nr. 19

Gesetze: UStG 1996 § 1 Abs. 1a S. 1, UStG 1996 § 1 Abs. 1a S. 2, UStG 1999 § 14 Abs. 2 S. 2, UStG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 1 S. 3

Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Vorsteuerabzug bei zu Unrecht erfolgter Rechnungsberichtigung

Umsatzsteuer 1999

Leitsatz

1. Verkauft der Eigentümer eines von zwei Tankmotorschiffen an den bisherigen Mieter, liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs vor, wenn nur das Schiff allein, nicht aber die übrigen Vermögenswerte, personellen Mittel und geschäftlichen Beziehungen mitübertragen werden.

2. Der Rechnungsempfänger muss den Vorsteuerabzug nicht berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller nunmehr zu Unrecht von einer nicht steuerbaren Lieferung ausgeht und eine Rechnung ohne Steuerausweis erstellt.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1266 Nr. 19
EAAAB-12935

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.05.2002 - 3 K 131/00

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