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NWB Nr. 39 vom Seite 2777

Das neue Nachweisgesetz betrifft auch Angaben zur bAV – praktische Hinweise für Arbeitgeber

Drohendes Bußgeld und Schriftformzwang legen sorgfältigen Umgang mit Hinweisen nahe

Ulrich Beeger

Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG) gilt seit dem Jahr 1995 und soll für transparente Arbeitsbedingungen sorgen. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags in Papierform niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen. Zu den auszuhändigenden Informationen gehören seit jeher auch solche zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Verstöße von Arbeitgebern gegen die Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz wurden bislang allerdings nur durch Beweiserleichterungen für Arbeitnehmer „sanktioniert“. Das bisherige Schattendasein des Gesetzes könnte seit dem allerdings der Vergangenheit angehören. [i]Eilts, NWB 28/2022 S. 1993Denn seitdem gilt eine neue Gesetzesfassung (vgl. Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie [EU] 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau v. , BGBl 2022 I S. 1174) mit einem deutlich erweiterten Kanon von Pflichtangaben, verkürzten Fristen zur Erfüllung ...

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