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NWB Nr. 28 vom Seite 1993

Das geänderte Nachweisgesetz – mehr Bürokratie geht kaum

Weiterer Verwaltungsaufwand in Personalbüros nach Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen

Gerald Eilts

Am ist die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (ABl EU 2019 Nr. L 186 v. , S. 105; im Folgenden: Arbeitsbedingungenrichtlinie) in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts gewährleistet wird. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um die Vorgaben der Arbeitsbedingungenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland „just in time“ nachgekommen. Der deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau” am  verabschiedet. Es wird ga...

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