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Fahrten zum Mietobjekt unter Berücksichtigung des neuen Reisekostenrechts
Vermietung und Verpachtung
[i]Harder-Buschner/ Schramm, NWB 1-2/2014 S. 26; dies., NWB 4/2014 S. 175; dies., NWB 5/2014 S. 256Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind dies grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung getätigt werden. Hierzu können auch Aufwendungen des Eigentümers [i]Grundlagen „Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung” NWB BAAAE-52183; „Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung” NWB FAAAE-40149für Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Belegenheitsort seines Vermietungsobjekts zählen, wenn sie zur Betreuung des Objekts notwendig sind. Bei den Fahrten ist zu ermitteln, inwieweit diese mit privaten Besuchen oder Unternehmungen verknüpft werden. Solche Fahrten sind nicht anzuerkennen, wobei ein generelles Aufteilungsverbot nicht mehr existiert. Für den Fall des zulässigen steuerlichen Abzugs ist weiterhin zu klären, ob die Fahrtkosten unbeschränkt zu berücksichtigen sind oder ob nur eine eingeschränkte Abziehbarkeit (0,30 € je Entfernungskilometer) aufgrund der Entfernungspauschale erfolgen kann. In die Erörterung ist das neue Reisekostenrecht einzubeziehen. Dabei wirken sich für den Steuerpflichtigen die neuen Ver...