Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übergang von der Ansparrücklage zum Investitionsabzugsbetrag
Zweifelsfragen zur Investitionsförderung durch § 7g EStGnach der Unternehmensteuerreform 2008
Die Unternehmensteuerreform brachte eine völlige Neugestaltung der Investitionsförderung nach § 7g EStG mit sich. Maßgeblich dafür, wie mit Alt-Rücklagen nach § 7g EStG verfahren werden darf, ist der Tag der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt: . In vielen Fällen ist es vorteilhaft, im Falle von Alt-Rücklagen noch 2007 zu investieren, weil ab 2008 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Anlagegegenstände nicht mehr degressiv abgeschrieben werden dürfen und nicht aufgelöste Ansparabschreibungen den Höchstbetrag für den Investitionsabzug mindern.(Arbeitshilfe) Investitionsabzugsbetragsrechner - 7g EStG
I. Einführung
Die Unternehmensteuerreform 2008 brachte eine Neugestaltung der Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG mit sich. Die Grundzüge der neuen Regelung wurden dabei in BBK 17/2007 F. 13 S. 5083 beschrieben ( NWB DAAAC-53934). Durch die Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 23 EStG und den gleichzeitigen Wegfall der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 und 3 EStG stellt sich für die Unternehmen mit Alt-Rücklagen die Frage, bis wann Investitionen überhaupt noch durchzuführen sind und ob ein Vorziehen auf 2007 Vorteile bieten kann. Dieser Beitrag geht auf einige...