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Fallstricke der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Zugleich Anmerkungen zum
Nach dem kommt bei einer Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen die sog. erweiterte Grundbesitzkürzung bei der Gewerbesteuer nicht infrage. Dies gilt unabhängig vom Umfang der mitüberlassenen Betriebsvorrichtungen. Eine Bagatellgrenze sieht das Gesetz nicht vor. Dieses Urteil macht einmal mehr die sehr restriktive Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendungsvoraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung deutlich. In Anbetracht der hohen Bedeutung dieser Begünstigungsnorm in der Praxis soll das Urteil zum Anlass genommen werden, auf einige weitere wesentliche Voraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung einzugehen.
Was ist die Kernaussage des ?
Weshalb ist das Urteil von Bedeutung?
Welche Folgen können drohen?
I. Voraussetzungen der erweiterten Kürzung
[i]Schneider, Mitvermietung von
Betriebsvorrichtungen als kürzungsschädliche Tätigkeiten, NWB 44/2019 S. 3211
NWB RAAAH-32840
Bolik/Franke, Reichweite des „eigenen
Grundbesitzes“ im Gewerbesteuerrecht, StuB 11/2019 S. 417
NWB JAAAH-15795
Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag grundsätzlich
um 1,2 % des Einheitswerts der Grundstücke des Betriebsvermögens des
Unternehmens gekürzt. Bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz
oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, tritt a...