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StuB Nr. 8 vom Seite 331

Der Diskussionsentwurf eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL-UmsG) vom 17.3.2023

Update zur globalen Mindestbesteuerung in der EU

StB Prof. Dr. Tina Hubert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am den Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (sog. Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) mit Bearbeitungsstand vom veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf soll die Richtlinie (EU) 2022/2523 vom zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL)  in deutsches Recht umsetzen. Die Umsetzung soll in einem eigenständigen Gesetz, dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) erfolgen, das neben den materiell-rechtlichen Vorschriften auch eigenständige Regelungen zum Verfahrensrecht und zu Bußgeldern enthält. Im Folgenden wird aufgezeigt, in welchem Kontext der Entwurf des neuen Mindeststeuergesetzes (MinStG-E) steht (Kap. I). Anschließend wird auf seinen wesentlichen Inhalt eingegangen (Kap. II). Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Hubert, Neuer Richtlinienvorschlag für eine globale Mindestbesteuerung in der EU, StuB 3/2022 S. 99, NWB FAAAI-02647

Kernfragen
  • Was ist die Zielsetzung der geplanten Regelungen?

  • Wer unterliegt generell der Steuerpflicht?

  • Wozu dient der sog. Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust?

I. Kontext des neuen MinStG-E

1. Allgemeines

Seit einigen Jahren steht die Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Geschäftsmodellen im Mittelpunkt der internationalen Steuerpolitik. Zu Beginn 2019 wurden die internationalen Diskussionen mit der Gründung des sog. Zwei-Säulen-Projekts neu ausgerichtet. Unter Säule 1 sollen neue Regelungen für die (partielle) Umverteilung von Besteuerungsrechten multinationaler Unternehmensgruppen erarbeitet werden; bei Säule 2 geht es um die Ausarbeitung von Regelungen für eine globale effektive Mindestbesteuerung. Vereinfacht ausgedrückt soll Säule 1 die Frage nach dem „wo“ der Besteuerung und Säule 2 die Frage nach dem „wie hoch“ der Besteuerung beantworten:

  • Säule 1 stellt insbesondere eine Reaktion auf den Umstand dar, dass die zunehmende Digitalisierung es Unternehmen ermöglicht, in anderen Staaten wirtschaftlich tätig zu werden, ohne dort physisch präsent zu sein. Ohne physischen Anknüpfungspunkt werden die daraus resultierenden Gewinne aber nicht dort besteuert, wo sie erwirtschaftet wurden. Durch die Schaffung neuer steuerlicher Anknüpfungspunkte und neuer Regelungen für die zwischenstaatliche Gewinnverteilung soll dem entgegengetreten werden.

  • Säule 2 reagiert auf schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen. Denn infolge der DigitaliS. 332sierung wächst die wirtschaftliche Bedeutung von immateriellen Werten, die leicht verlagert und deswegen für Steuerplanungszwecke gezielt eingesetzt werden können. Die Sicherstellung einer effektiven Mindestbesteuerung wirkt diesen Risiken für das Steueraufkommen entgegen. Eine effektive Mindestbesteuerung soll eine allgemeine Mindestgrenze etablieren, die unabhängig davon eingreift, welche Steuervergünstigungen von einzelnen Staaten gewährt und welche Steuerplanungen von einzelnen Unternehmen implementiert wurden. Wird diese Grenze unterschritten, greifen die bei Säule 2 entwickelten Nachversteuerungsinstrumente, welche die „Besteuerungslücke“ schließen.

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