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„Reform” der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften ohne deregulierende Auswirkungen für die Praxis?
MicroBilG in Kraft getreten
Nach lediglich knapp fünf Monaten Entstehungszeit wurde im November bzw. Dezember des Jahres 2012 das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – kurz: MicroBilG – verabschiedet. Das Gesetz trat nach Art. 8 MicroBilG am in Kraft . Dem Referentenentwurf des MicroBilG vom folgte am der Regierungsentwurf , der vom Deutschen Bundestag am unverändert als finales Gesetz angenommen wurde . Am passierte das Gesetz den Deutschen Bundesrat . Das Gesetz dient der Umsetzung der am im Amtsblatt der EU veröffentlichten Richtlinie 2012/6/EU über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (sog. Micro-Richtlinie) .
Zwirner, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum MicroBilG – Gesetzliche Einschränkungen der Erleichterungen, NWB ZAAAE-20121
Wie definiert sich der Anwendungsbereich des MicroBilG?
Welche Erleichterungen treten bei der Jahresabschlusserstellung von Kleinstkapitalgesellschaften ein?
Tritt mit dem MicroBilG die erhoffte Kostenersparnis ein?
I. Zielsetzung des MicroBilG
[i]Hoffmann, Der deregulierte Jahresabschluss der Kleinstkapitalgesellschaft, StuB 2012 S. 729 NWB CAAAE-18932 Theile, Vereinfachungen bei Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen durch MicroBilG, BBK 2013 S. 107 NWB FAAAE-27734 Zwirner, Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie durch das MicroBilG, StuB 2012 S. 617 NWB QAAAE-15485 Zwirner/Froschhammer, EU-Bilanzrechtsreform, StuB 2012 S. 419 Der Gesetzgeber bezweckte durch das MicroBilG, sehr kleine Kapitalgesellschaften (sog. Kleinstkapitalgesellschaften) von den derzeit relativ umfangreichen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu